Der Walking-Bus

Kinder und Jugendliche leben heutzutage in einem Lebensraum der ausreichende Bewegung oft nicht zulässt. Schüler/innen werden morgens mit dem Auto zur Schule gebracht, werden wieder abgeholt und verbringen ihre Freizeit oftmals im häuslichen Bereich oder gehen Freizeitaktivitäten in Vereinen nach, zu denen sie auch oftmals mit dem Auto befördert werden (Verinselung).

Das Walking-Bus-Konzept zielt darauf ab, Kindern die Möglichkeit zu bieten, sich regelmäßig körperlich zu betätigen, ihnen die Gelegenheit zu geben sich mit ihren Klassenkameraden auf den Schulweg auszutauschen und sich sicherer im Straßenverkehr zu bewegen.

Weiterhin werden die Kinder auf den selbstständigen Schulweg vorbereitet. Die Begleiter des Busses weisen sie auf Gefahrenquellen hin und zeigen ihnen korrekte Lösungsmöglichkeiten des Problems auf.

Darüber hinaus wird den Eltern die morgendliche Fahrt zur Schule erspart und die Parkplatzsituation im Eingangsbereich der Schule entspannt sich. Auch verringert sich die Verkehrsdichte, die Kraftfahrzeugführer können sich besser auf den Verkehr konzentrieren und das Unfallrisiko sinkt.

 

Was ist ein „Walking Bus“?

Der Walking Bus ist eine kostenlose Gehgemeinschaft auf Beinen, die auf festgelegten Routen sicher zur Schule führt.

Es existieren zwei „Buslinien“. Angemeldete Kinder der Grundschule Sickingmühle (Klasse 1-4) stehen zum vereinbarten Zeitpunkt an ihrer Haltestelle, welche durch Haltestellenschilder kenntlich gemacht wurde, und „steigen“ in den Bus, der von Eltern geführt wird, ein.

Für die Begleiter/innen des Busses existiert ein Plan, der ihnen aufzeigt, wann sie den Walking Bus begleiten. Im Krankheitsfall ist eine Vertretung benannt, die in jenem Fall den Walking Bus begleitet.

Alle Kinder tragen eine reflektierende Warnweste, genauso wie die „Busfahrer“, um besser im Straßenverkehr gesehen zu werden.

Die Kinder schließen sich in einer Zweierreihe dem Bus an. So wird ihr Bewegungsdrang unterstützt, die Kinder werden gleichzeitig für das Lernen in der Schule fit gemacht, können sich so besser konzentrieren und soziale Kontakte knüpfen.

 

Die erste Buslinie umfasst drei Haltestellen: Hammerstraße, Gartenstraße und Kreuzung Hammerstraße/Alte Straße.

Die zweite Buslinie umfasst zwei Haltestellen: Voßkamp und Vennheider Weg.

Der Walking Bus fährt die Haltestellen zu festgelegten Uhrzeiten an und die Kinder „steigen ein“. Eine Anwesenheitsliste zeigt den begleitenden Eltern auf, welche Kinder an welcher Haltestelle dazu stoßen.

 

Eltern- und Kindervereinbarung

Eltern, die den Walking Bus begleiten, unterzeichnen vorher eine Elternvereinbarung, in welcher sie sich verpflichten,

» das ihnen entgegengebrachte Vertrauen nicht zu enttäuschen,
» die Kinder wohlwollend zu empfangen und für sie ein Klima der Sicherheit zu schaffen,
» den Walking Bus zu den im Fahrplan festgelegten Zeiten zu betreuen,
» im Krankheitsfall den Vertreter/die Vertreterin zu informieren und
» die Information wahrnehmen, dass der Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der begleitenden Erwachsenen beim Versicherungsträger gegeben ist. Die Kinder sind auf dem Schulweg ebenfalls versichert.

 

Kinder unterschreiben eine Kindervereinbarung. Diese besagt, dass

» sie pünktlich an der Haltestelle sind,
» am Straßenrand warten, bevor sie die Straße überqueren,
» nicht auf der Straße rennen und nicht auf Fahrradwegen laufen,
» nicht trödeln und nicht schneller als die anderen gehen,
» zusammenrücken, wenn sie einem anderen Fußgänger begegnen,
» aufmerksam zuhören und den Anweisungen der Busbegleiter zuhören und
» sich nicht gegenseitig ärgern oder schubsen.

 

Der Blaue Bogen

Farbige Markierungen auf Bordsteinen sollen im Stadtteil Sickingmühle dafür sorgen, dass die Straßeneinmündungen nicht zugeparkt werden, so dass sich die Walking-Bus-Kinder aber auch alle übrigen Straßenverkehrsteilnehmer sicher im Straßenverkehr bewegen können und ihre Sicht nicht von parkenden Autos behindert wird.

Vor und hinter den Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken bis zu je 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§12,StVO). Dies soll der Blaue Bogen den Verkehrsteilnehmern nochmals verdeutlichen.