Vorgehensweise bei Verdachtsfällen oder festgestellten Infektionsfällen mit dem Corona-Virus an der Schule
Bei bestätigten Infektionsfällen mit dem Corona-Virus oder bei Verdachtsfällen wird das Gesundheitsamt von uns informiert oder das Gesundheitsamt nimmt von sich aus mit der Schule Kontakt auf.
Das Gesundheitsamt entscheidet dann über alle weiteren Maßnahmen.
Beispielsweise werden Testungen einzelner Personen oder Gruppen veranlasst. Wenn nötig werden Schulen auch vorübergehend geschlossen.
Diese Maßnahmen sind nicht verhandelbar, sondern Vorgabe des Gesundheitsamtes.
Den genauen Wortlaut der Vorgabe können Sie der Schulmail vom 03.08.2020 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen („Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021“)