!!! Erweiterung der Notfallbetreuung !!!

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der
Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen
Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine
Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird
der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann
steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch
samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit
Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.

Weitere Informationen können Sie der Seite des Schulministeriums entnehmen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Den Antrag können sie hier herunterladen:

Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts-1

 

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