!!! Notfallbetreuung !!!

Wir werden eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind, anbieten. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen. Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche. Diese können Sie dem folgenden Link entnehmen:

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

Wenn Sie unter diesen Umständen die Notfallbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie Ihr Kind unverzüglich bis spätestens Mittwoch 08.00 Uhr bei uns in der Schule an. Notwendig dafür ist der

Antrag auf Ausnahme zum Betretungsverbot von Betreuungseinrichtungen gem. dem Erlass des MAGS NRW v. 13.03.2020.

Diesen können Sie hier herunterladen.

Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts-1